Färbergasse 7

Österreich » Steiermark » Graz » 8010

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47° 4' 18.98" N, 15° 26' 21.23" E


Traufständiges Bürgerhaus mit Innenhof. Im Kern 16.Jh.; Ende des 18.Jh. entscheidend umgebaut, aus dieser Zeit sind noch schmiedeeiserne Gitter, u.a. im ersten OG, erhalten. Im 2. OG sind zwei Kachelöfen erhalten (einer barock, ein zweiter aus dem 19. Jahrhundert). Interessant ist weiter eine zur Straße hin zugemauerte Reiche. Das Haus Färbergasse 7 liegt zwar in der Schutzzone I nach GAEG, ist aber nicht denkmalgeschützt. Seine hintere Front verläuft exakt in der Linie der von Fritz Posch erstmals 1968 postulierten Stadtmauer des 13. Jahrhunderts. Schon die östliche Begrenzung des ehemaligen Pöllauer-Hofes (Mehlplatz 2) zeigt einen von der Bürgergasse 2 aus sichtbaren tiefen Einschnitt. Die Mauer müsste dann längs des Priesterhaus-Gartens in Richtung Norden weitergelaufen sein und bei Sporgasse 16 mit einem Tor durchbrochen worden sein. Im 2. OG des Hauses Färbergasse 7 fanden sich schon vor Jahren Bruchsteinmauer-Reste. Diese Mauerteile wurden bereits 1997 von Wiltraud Resch in der Österreichischen Kunsttopographie als Reste der mittelalterlichen Stadtmauer befundet.


Kommentare

Derzeit (März/April 2012) ist ein Generalumbau im Gange. Bei Besichtigung der Baustelle stellte sich heraus, dass im 2. OG an der Ostseite des Hauses im südlich gelegenen Raum in drei nach Osten gerichteten flachen Wandnischen Bruchsteinmauerwerk freiliegt (s. Foto). Es erging am 21.3.2012 durch SOKO Altstadt die Anfrage an das Landeskoservatorat und die Altstadtkommission. Das BDA hat daraufhin versprochen, sich mit den Investoren wegen des Erhaltes der Bruchsteinmauer-Stücke ins Einvernehmen zu setzen. Sie sollten nicht verputzt werden, damit sie auch nach erfolgem Umbau sichtbar bleiben. Laukhardt 10:45, 10. Apr. 2012 (CEST)

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