Diskussion:Zwerggasse 14: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Baugeschichte
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Die ASVK beruhigt aber am 16.6.2015 (Auszug): "Das Haus Zwerggasse 14 (als Teil des Doppelwohnhauses 14 und 16) stellt im differenziert bebauten Umfeld eine weitestgehend im Originalzustand erhaltene vorstädtische, frühhistoristische Bebauung dar, die in Verbindung mit den übrigen historistischen Bauten der Obst- und Zwerggasse charakteristisch ist für die gründerzeitliche Stadtentwicklung und als solche ist das Haus Zwerggasse 14 im Sinne des GAEG 2008 als schutzwürdig zu beurteilen.“ | |||
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Version vom 12. Oktober 2018, 09:27 Uhr
Einem Bericht im "Stadtplan" vom 9.10.2012 nach gibt es Gerüchte, das Haus habe eine unsichere Zukunft. Die ASVK beruhigt aber am 16.6.2015 (Auszug): "Das Haus Zwerggasse 14 (als Teil des Doppelwohnhauses 14 und 16) stellt im differenziert bebauten Umfeld eine weitestgehend im Originalzustand erhaltene vorstädtische, frühhistoristische Bebauung dar, die in Verbindung mit den übrigen historistischen Bauten der Obst- und Zwerggasse charakteristisch ist für die gründerzeitliche Stadtentwicklung und als solche ist das Haus Zwerggasse 14 im Sinne des GAEG 2008 als schutzwürdig zu beurteilen.“ Laukhardt (Diskussion) 10:26, 12. Okt. 2018 (CEST)