Diskussion:Körösistraße 30

Auch wenn sich die Gebäude in diesem "Grätzl" nicht mehr in tadellosem Zustand befinden, so hätten sie doch als typisches Vorstadtsviertel unbedingt erhalten werden müssen. Bei der Festlegung der Grenzen der GAEG-Schutzzone III wurde hier der oben genannt Charakter und seine sozialgeschichtliche Bedeutung erkannt. Leider hat die ASVK im Zuge des Bebauungsplan-Verfahrens 2010 in einem Gutachten die Bauten als "Fremdkörper" bezeichnet und ihrem Abbruch zugestimmt. Als erstes werden nun die beiden Häuser Körösistraße 30 und Körösistraße 32 der Spitzhacke zum Opfer fallen. Wie sich das Viertel dann präsentieren wird, kann aus dem Projektbild erahnt werden. Natürlich wird damit spekuliert, dass auch die Häuser Körösistraße 34 und das Gasthaus Körösistraße 36 bald weichen werden.